Fragen und Antworten

Auslandskrankenversicherung


Das ist richtig. Jedoch werden (und auch nur im europäischen Ausland) lediglich die Kosten erstattet, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Da Ärzte im Ausland aber nach anderen Kostensätzen abrechnen, bleibt mindestens die Rechnungsdifferenz. Für diese Rechnungsdifferenz, und auch weitere Kosten, z.B. wenn ein Rücktransport durchgeführt wird, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen bis zu einer einzelnen Reisedauer von 6 Wochen.

Dann haben Sie über Ihre Auslandsreisekrankenversicherung leider für die komplette Reise keinen Versicherungsschutz. Falls Sie eine Reise von einer Dauer bis zu 8 Wochen planen, empfehlen wir den Abschluss des Tarifes AuslandsReise.Nachhaltigkeit (ARN).

Der Vertrag ist ein Jahresvertrag und er verlängert sich, wenn er nicht gekündigt wird. In diesem Zeitraum sind alle Reisen von bis zu 6 Wochen einzelner Reisedauer versichert. Für eine einzelne Reise kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden.

Der Vertrag muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Wird er danach abgeschlossen, gilt für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz.

Das ist leider nicht möglich, der Vertrag muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. In Deutschland und in dem Land, in welchem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, gilt der Versicherungsschutz nicht.

Wenn Sie in einem an Deutschland angrenzenden Staat wohnen und bei der AOK Rheinland/Hamburg krankenversichert sind, können Sie den Vertrag ebenfalls abschließen.

Nein, Sie müssen jedes Familienmitglied in den Versicherungsschutz mit aufnehmen. Für jede zu versichernde Person wird ein Beitrag erhoben.

Der Vertrag muss mindestens 1 komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag beispielsweise am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres.

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 31.12. kündigen. Das können sie gerne auch per E-Mail oder Fax tun.

Die Vereinbarung des Lastschrifteinzuges ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

Ja, ab dem Jahr, in welchem Sie 65 Jahre alt werden erfolgt eine Umstufung in die höherpreisige Altersgruppe.

Ja, ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ist auch mitversichert. In einem solchen Falle unterstützt Sie unser Assisteur. Bitte rufen Sie zur Abklärung bei unserer 24h-Notrufzentrale an.

Versicherungsschutz besteht für im Ausland eintretende Akutereignisse. Regelmäßig stattfindende und vorher feststehende Behandlungen sind nicht mitversichert. Verschlimmert sich jedoch unerwartet eine bestehende Erkrankung im Ausland, besteht dafür Versicherungsschutz.

Nein, eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.

Eine Erstattungsgrenze für allgemeine Krankheitskosten gibt es nicht. Lediglich die Erstattung von Aufwendungen für Überführung und Bestattung sind auf 10.000 €, für Such-, Rettungs-, und Bergungskosten auf 5.000 € begrenzt. Aufwendungen für Telefonate mit unserem Notrufservice werden mit bis zu 50 € bezuschusst.

Der Vertrag wird fortgeführt und Sie haben weiterhin Versicherungsschutz.