Optimaler Schutz mit der vigo select Zahnzusatzversicherung
Mit der vigo Krankenversicherung sind Ihre Zähne rundum geschützt – von der Zahnvorsorge bis zum Zahnersatz. Ob Sie sich für den Tarif vigo select „Zahnvorsorge Basis“ oder den Tarif vigo select „Zahnvorsorge Premium“ entscheiden, ist ganz Ihnen überlassen. Für beide Tarife gilt: keine Wartezeiten und keine Gesundheitsfragen.
Der Tarif vigo select Zahnersatz x2 sichert zusätzliche Zahnersatz, wie Brücken und Prothesen ab.
Die perfekte Kombination für den ganzheitlichen Schutz Ihrer Zahngesundheit
Zahnzusatzversicherung
Zahnvorsorge Basis/ Premium
- Bis zu 100 % Kostenübernahme inkl. Innovationsgarantie
- Kunststofffüllungen, Inlays, Onlays, Overlays uvm.
- Flatrate für professionelle Zahnreinigung
- Keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeit
Zahnzusatzversicherung
Zahnersatz x2
- Den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse zahlen wir in gleicher Höhe nochmal – bis zu 100 % der Gesamtrechnung
- Nur 6 Monate Wartezeit
- Leistet auch für bereits angeratene Maßnahmen
sofern noch kein Heil- und Kostenplan erstellt wurde - Keine Gesundheitsfragen
Wir bleiben fair!
Die vigo Krankenversicherung wurde als „Fairster Schadenregulierer“ im Bereich der Zahnzusatzversicherer ausgezeichnet. Diese Anerkennung bestätigt unseren Anspruch, unseren Kundinnen und Kunden nicht nur faire und transparente Tarife anzubieten, sondern auch im Leistungsfall zuverlässig und partnerschaftlich zu handeln. Wir stehen zu unserem Leistungsversprechen und sorgen für eine schnelle, nachvollziehbare und kundenorientierte Schadenregulierung – denn Fairness endet für uns nicht beim Vertragsabschluss.

vigo select Zahnvorsorge Basis / Premium
Mit der vigo Krankenversicherung sind Ihre Zähne rundum geschützt.
Die Tarife vigo select Zahnvorsorge Basis und Premium bringen Ihr Lächeln so richtig zum Strahlen! Wählen Sie jetzt Ihren individuellen Schutz! Für beide Tarife gilt: keine Wartezeiten und keine Gesundheitsfragen.
vigo select
- Professionelle Zahnreinigung bis 100 €/Jahr
- Kunststofffüllungen 50 € pro Zahn/Jahr
- Inlays, Onlays, Overlays bis zu 100 € pro Zahn/Jahr
- Inklusive Innovationsgarantie
vigo select
- Flatrate für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
- Kieferorthopädische Leistungen bis 2.000 €
bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs - Kunststofffüllungen 100 %
- Inlays, Onlays, Overlays 100 %
- Wurzel- & Parodontosebehandlung 100 %
- Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen 100 %
- Schienen und Aufbissbehelfe 100 %
- Inklusive Innovationsgarantie
Erstattungsbeispiele
Ein Besuch beim Zahnarzt kann schnell teuer werden. Da lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung: Denn mit unseren Tarifen vigo select Zahnvorsorge Basis und Premium erstatten wir umfassende Leistungen – ohne Wartezeit.
Kunststofffüllungen
Berechnungsbeispiel: Füllungen an drei Zähnen
(Zahnvorsorge Basis: 50 € Erstattung je Zahn)
Kunststofffüllungen
Berechnungsbeispiel: Füllungen an drei Zähnen
(Zahnvorsorge Premium: 100% Erstattung, je Zahn)
Professionelle Zahnreinigung
(Zahnvorsorge Premium: 100% Flatrate für PZR und Prophylaxe)
Besonderheiten
Warum vigo select Zahnvorsorge Basis und Premium eine gute Wahl für Sie sind
Sie fragen sich: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für mich?
Gerade bei aufwendiger Versorgung wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontose-Behandlungen oder der Versorgung mit Zahnspangen für Kinder können hohe Kosten entstehen. Unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt diese Leistungen zuverlässig – oft bis zu 100 Prozent. Keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeit sorgen für einen einfach abschließbaren und schnell zugänglichen Tarif, der Ihre Zahngesundheit zuverlässig unterstützt.
Wissen
Warum brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatz-Tarife stehen allen Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Wohnsitz in Deutschland offen oder Personen, die einen entsprechenden Mitgliedsantrag gestellt haben.
Nein, für den Zahnvorsorge Basis und Premium Tarif gibt es keine Wartezeiten und keine Gesundheitsfragen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, bei Beginn zum 1. Januar, andernfalls bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Abschluss des Vertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins).
Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.
| Alter | Monatsbeitrag pro Person Zahnvorsorge Basis | Monatsbeitrag pro Person Zahnvorsorge Premium |
| 0-19 | 4,90 € | 18,50 € |
| ab 20 Jahre | 8,90 € | 15,70 € |
Zahnvorsorge Basis
Professionelle Zahnreinigung bis 100 € pro Jahr
Kunststofffüllungen: 50 € pro Zahn/Jahr
Inlays, Onlays, Overlays: bis zu 100 € pro Zahn/Jahr
Zahnvorsorge Premium
100% für Professionelle Zahnreinigungen (PZR)
100% für zahnmedizinische Prophylaxe
Bis 2.000 € für kieferorthopädische Leistungen beim Kind (KFO)
100 % für Kunststofffüllungen, Inlays, Onlays, Overlays
100 % für Wurzel-, Parodontosebehandlungen und Zahnschienen
100 % für angst- und schmerzlindernde Maßnahmen (bei ärztlich bestätigter Angststörung)
Zahnvorsorge Basis
Ja, die Erstattung ist gestaffelt – im 1. Jahr max. 150 €, in den ersten 2 Jahren max. 300 €, in den ersten 3 Jahren max. 500 €. Ab dem 4. Jahr und bei einem Unfall entfällt die Staffel.
Zahnvorsorge Premium
Ja, die Erstattung ist gestaffelt – bis 250 € im 1. Jahr, 500 € im 2. Jahr, 750 € im 3. Jahr. Ab dem 4. Jahr sowie bei Unfall und Prophylaxe entfällt die Staffel.
Reichen Sie die vollständige Rechnung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder etwaiger Dritter per E-Mail, Fax oder Post ein. Die Erstattung erfolgt an den Versicherungsnehmer (nicht direkt an den Zahnarzt).
Leistungen dürfen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ berechnet werden. Für den Ansatz von Steigerungsfaktoren oberhalb des 2,3-fachen Satzes der GOZ ist eine patientenindividuelle Begründung anzugeben, da ansonsten eine Kürzung auf den 2,3-fachen Satz vorgenommen wird. Abrechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOZ sind auch mit patientenindividueller Begründung nicht versichert.
Nein, ein Kostenvoranschlag ist vor einer Behandlung nicht erforderlich.
Sie können den Versicherungsvertrag nach Erfüllung der Mindestvertragsdauer, zum Ende eines jeden Versicherungsjahres schriftlich kündigen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderjahres. Mitversicherte Personen über 18 müssen die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Ja, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag verjähren gemäß §195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach 3 Jahren.
Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen der Tarife vigo select Zahnvorsorge Basis und vigo select Zahnvorsorge Premium finden Sie hier.
vigo select Zahnersatz x2
Zahnersatz ist teuer und kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Mit diesem innovativen Tarif minimieren Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil und genießen komfortablen Extraschutz für einen geringen Monatsbeitrag – ohne Risikozuschläge!
Leistungen
Verdopplung der Kassenleistung – bis zu 100%
Erhöhung des Leistungsanspruch durch Treuebonus
Nur 6 Monate Wartezeit und keine Gesundheitsfragen
Ohne Risikozuschläge
Erstattungsbeispiele
Mit unserem Tarif vigo select Zahnersatz x2 erstatten wir bei Brücken, Kronen und Prothesen bis zu 100 Prozent der Gesamtrechnung. Unsere Erstattung orientiert sich dabei an der Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Keramik-Brücke
Erstattung des Eigenanteils
Keramik-Brücke
Minimierung des Eigenanteils
Besonderheiten
vigo select Zahnersatz x2 – der Tarif, der die Kassenleistung verdoppelt
Wir verdoppeln den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse – bis zu 100 % der Gesamtrechnung. Damit minimieren Sie Ihren Eigenanteil und genießen komfortablen Extraschutz für einen geringen Monatsbeitrag. Durch den Treuebonus steigt ihr Leistungsanspruch während der Laufzeit.
vigo select Zahnersatz x2
Häufige Fragen
Die Zahnzusatz-Tarife stehen allen Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Wohnsitz in Deutschland offen oder Personen, die einen entsprechenden Mitgliedsantrag gestellt haben.
Beim Zahnersatz-Tarif (Zahnersatz x2) gilt eine Wartezeit von 6 Monaten, Gesundheitsfragen entfallen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, bei Beginn zum 1. Januar, andernfalls bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Abschluss des Vertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins).
Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.
| Alter | Monatsbeitrag pro Person |
| 0-19 | 2,10 € |
| 20-39 | 6,80 € |
| 40-64 | 12,70 € |
| ab 65 | 19,10 € |
Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse wird für Brücken, Prothesen und Kronen nochmals in gleicher Höhe erstattet – maximal bis zu 100 % der Gesamtrechnung im Zahnersatzbereich.
1. Jahr: bis 250 €
2. Jahr: bis 500 €
3. Jahr: bis 750 €
Ab dem 4. Jahr: keine Begrenzung
Ab dem 7. Jahr: +5 %
Ab dem 10. Jahr: +10 %
Ab dem 13. Jahr: +20 %
Reichen Sie die vollständige Rechnung zusammen mit dem Genehmigungsschreiben Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder etwaiger Dritter per E-Mail, Fax oder Post ein. Die Erstattung erfolgt an den Versicherungsnehmer (nicht direkt an den Zahnarzt).
Leistungen dürfen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ berechnet werden. Für den Ansatz von Steigerungsfaktoren oberhalb des 2,3-fachen Satzes der GOZ ist eine patientenindividuelle Begründung anzugeben, da ansonsten eine Kürzung auf den 2,3-fachen Satz vorgenommen wird. Abrechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOZ sind auch mit patientenindividueller Begründung nicht versichert.
Zahnersatzmaßnahmen, für die vor Abschluss des Versicherungsvertrages bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
Implantate, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie
Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind oder das medizinisch notwendige Maß überschreiten
Sie können den Versicherungsvertrag nach Erfüllung der Mindestvertragsdauer, zum Ende eines jeden Versicherungsjahres schriftlich kündigen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderjahres. Mitversicherte Personen über 18 müssen die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen der Tarife vigo select Zahnersatz x2 finden Sie hier.
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