Krankenhauszusatzversicherung
vigo select Ein-/
Zweibettzimmer
- Zuschlag für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Ersatztagegeld, Rooming-in u.v.m
- Keine Gesundheitsfragen. Jeder ist versicherbar!

In Ruhe gesund werden im Krankenhaus
Komfort und Privatsphäre im Krankheitsfall mit vigo select Ein-/Zweibettzimmer
Niemand denkt gerne daran ins Krankenhaus zu müssen. Für den Fall, dass doch einmal eine stationäre Unterbringung notwendig wird, bieten wir Ihnen zusätzlichen Komfort. Und das ganz ohne Gesundheitsfragen und ohne Risikozuschlag. Mit vigo select Ein-/Zweibettzimmer genießen Sie Privatsphäre im Krankheitsfall.
Wie vigo select Ein-/Zweibettzimmer Ihre Genesung im Krankenhaus unterstützt
Zuschlag
für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Ersatztagegeld
bis zu 45 Euro
Kostenübernahme
der gesetzlichen Krankenhauszuzahlungen
Erstattung
für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen*
Kurze Wartezeit
von drei Monaten**
Keine Gesundheitsfragen
Jeder ist versicherbar!
Rooming-in
bei Begleitpersonen
*Für vollstationäre Behandlungen
**Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungsbeginn. Sie entfällt bei einem Unfall. Für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz beträgt die Wartezeit acht Monate.
Jeder ist versicherbar
Krankenhauskomfort zu fairen und transparenten Konditionen
Wir verzichten bei den Tarifen vigo select Ein-/Zweibettzimmer auf Gesundheitsfragen und erheben auch keine Risikozuschläge. So ist wirklich jeder versicherbar. Wir leisten für alle akuten Krankenhausaufenthalte – außer für Krankheiten, die in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bestanden und für die eine stationäre Behandlung in dieser Zeit bereits eine Behandlungsoption darstellte.

Hintergrund
Warum Ruhe und Erholung wichtig für die Genesung sind
Ruhe und Erholung geben dem Körper die nötige Energie, um Heilungsprozesse effektiv zu unterstützen und das Immunsystem zu stärken. So schaffen Ruhephasen die optimalen Bedingungen für eine schnelle und nachhaltige Genesung.
Um auch im Krankenhaus optimal genesen zu können, bietet die vigo Krankenversicherung Ihnen die stationäre Zusatzversicherung an. So können Sie sich in Ruhe erholen und schnell genesen.
vigo select Ein-/Zweibettzimmer
Häufige Fragen
Nein, das ist leider nicht (mehr) möglich.
Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind (Vergangenheitsklausel). Bedeutung: Krankheiten, die in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bestanden und für die eine stationäre Behandlung in dieser Zeit bereits eine Behandlungsoption darstellte, werden vom Versicherungsschutz nicht erfasst.
Leistungsausschlüsse gelten auch für allgemeine Krankenhausleistungen, Vorsorge-, Kur-, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, alle sonstigen Behandlungsleistungen (z.B. durch Ärzte), solche Krankheiten und Unfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind (einschließlich ihrer Folgen) sowie Krankenhausaufenthalte, die auf Vorsatz beruhen oder medizinisch nicht notwendig sind.
Ja. Sie beträgt 3 Monate. Bei Psychotherapie, Entbindung und Zahnersatz beträgt die Wartezeit 8 Monate. Sie entfällt bei Unfall.
Aus dem versicherten 1-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 45,00 € aus, wenn keine Wahlleistung für eine gesondert berechenbare Unterkunft in Anspruch genommen wird. Können Sie lediglich in einem 2-Bettzimmer untergebracht werden, beträgt das Ersatz-Krankenhaustagegeld 17,50 €.
Im 2-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 27,50 €, wenn keine Wahlleistung für eine gesondert berechenbare Unterkunft in Anspruch genommen wird.
Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung des Ersatz-Krankenhaustagegeldes nur möglich ist, wenn zusätzlich keine Leistung für eine Begleitperson in Anspruch genommen werden.
In diesem Fall zahlen wir Ihnen die Kosten, die bei einem 2-Bettzimmer in diesem Krankenhaus angefallen wären, aus.
Die Differenzkosten müssten Sie dann selbst tragen.
Wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls erstattet, wenn das Kind bei uns versichert ist.
Ja, die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von aktuell 10 € für bis zu 28 Tage werden aus dem versicherten Tarif erstattet. Gesetzliche Zuzahlungen für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen werden erstattet, wenn die Fahrten im Zusammenhang mit der vollstationären Krankenhausaufnahme oder Krankenhausentlassung im Inland aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Reichen Sie uns die Rechnung incl. Kopie des Befund- und Behandlungsberichtes per App, E-Mail, Fax oder Post ein.
Ja. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für Erkrankungen, bei denen bereits eine stationäre Behandlung angedacht wurde oder eine Behandlungsoption darstellte.
Der Vertrag muss mindestens 1 komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres.
Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. schriftlich kündigen.
Ja, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Es werden die Leistungen erstattet, die auch in Deutschland gezahlt würden.
Nein. Die Vereinbarung des SEPA-Abbuchungsverfahrens ist zwingend Voraussetzung.
Der Vertrag besteht unverändert weiter. Lediglich beim Wechsel in eine private Krankenvollversicherung würde der Tarif (zum Wechseltermin) beendet werden.
Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.
| Alter | Monatsbeitrag pro Person Einbettzimmer | Monatsbeitrag pro Person Zweibettzimmer |
| 0-19 | 5,30 € | 2,00 € |
| 20-44 | 13,80 € | 4,40 € |
| 45-59 | 17,80 € | 5,90 € |
| 60-69 | 30,30 € | 10,30 € |
| 70-79 | 56,00 € | 20,10 € |
| ab 80 | 95,30 € | 36,50 € |
Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen des Tarifs vigo select Ein- und Zweibettzimmer finden Sie hier.
Krankenhauszusatzversicherung einfach online abschließen
Schützen Sie sich und Ihre Liebsten – wenn ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, dann sorgenfrei und abgesichert.
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