Häufige Fragen

Alle Infos zu unseren Tarifen finden Sie hier

Sie haben Fragen, wir haben Antworten!

Zahnzusatz

Mehr Infos

Krankenhauszusatz

Mehr Infos

Auslandsreise

Mehr Infos

Häufige Fragen

vigo select Zahnvorsorge Basis / Premium

Gibt es eine Beitragsstaffel?

Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.

AlterMonatsbeitrag pro Person Zahnvorsorge BasisMonatsbeitrag pro Person Zahnvorsorge Premium
0-194,90 €18,50 €
ab 20 Jahre8,90 €16,90 €
Welche Leistungen sind enthalten?

Zahnvorsorge Basis
Professionelle Zahnreinigung bis 100 € pro Jahr

Kunststofffüllungen: 50 € pro Zahn/Jahr

Inlays, Onlays, Overlays: bis zu 100 € pro Zahn/Jahr

Zahnvorsorge Premium

100% für Professionelle Zahnreinigungen (PZR)

100% für zahnmedizinische Prophylaxe

Bis 2.000 € für kieferorthopädische Leistungen beim Kind (KFO)

100 % für Kunststofffüllungen, Inlays, Onlays, Overlays

100 % für Wurzel-, Parodontosebehandlungen und Zahnschienen

100 % für angst- und schmerzlindernde Maßnahmen (bei ärztlich bestätigter Angststörung)

Besteht eine Leistungsstaffel in den ersten Jahren?

Zahnvorsorge Basis
Ja, die Erstattung ist gestaffelt – im 1. Jahr max. 150 €, in den ersten 2 Jahren max. 300 €, in den ersten 3 Jahren max. 500 €. Ab dem 4. Jahr und bei einem Unfall entfällt die Staffel.

Zahnvorsorge Premium

Ja, die Erstattung ist gestaffelt – bis 250 € im 1. Jahr, 500 € im 2. Jahr, 750 € im 3. Jahr. Ab dem 4. Jahr sowie bei Unfall und Prophylaxe entfällt die Staffel.

Wie läuft die Erstattung ab?

Reichen Sie die vollständige Rechnung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder etwaiger Dritter per E-Mail, Fax oder Post ein. Die Erstattung erfolgt an den Versicherungsnehmer (nicht direkt an den Zahnarzt).

Bis zu welcher Höhe der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) können Leistungen anerkannt werden?

Leistungen dürfen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ berechnet werden. Für den Ansatz von Steigerungsfaktoren oberhalb des 2,3-fachen Satzes der GOZ ist eine patientenindividuelle Begründung anzugeben, da ansonsten eine Kürzung auf den 2,3-fachen Satz vorgenommen wird. Abrechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOZ sind auch mit patientenindividueller Begründung nicht versichert.

Muss vor der Behandlung ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden?

Nein, ein Kostenvoranschlag ist vor einer Behandlung nicht erforderlich.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sie können den Versicherungsvertrag nach Erfüllung der Mindestvertragsdauer, zum Ende eines jeden Versicherungsjahres schriftlich kündigen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderjahres. Mitversicherte Personen über 18 müssen die Kündigung ebenfalls unterschreiben.

Können Ansprüche aus dem Vertrag verjähren?

Ja, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag verjähren gemäß §195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach 3 Jahren.

Wer kann den Tarif abschließen?

Die Zahnzusatz-Tarife stehen allen Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Wohnsitz in Deutschland offen oder Personen, die einen entsprechenden Mitgliedsantrag gestellt haben.

Gibt es Gesundheitsfragen oder Wartezeiten?

Nein, für den Zahnvorsorge Basis und Premium Tarif gibt es keine Wartezeiten und keine Gesundheitsfragen.

Wie lange läuft der Vertrag – und ab wann?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, bei Beginn zum 1. Januar, andernfalls bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Abschluss des Vertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins).

Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen der Tarife vigo select Zahnvorsorge Basis und vigo select Zahnvorsorge Premium finden Sie hier.

Häufige Fragen

vigo select Zahnersatz x2

Wer kann den Tarif abschließen?

Die Zahnzusatz-Tarife stehen allen Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Wohnsitz in Deutschland offen oder Personen, die einen entsprechenden Mitgliedsantrag gestellt haben.

Gibt es Gesundheitsfragen oder Wartezeiten?

Beim Zahnersatz-Tarif (Zahnersatz x2) gilt eine Wartezeit von 6 Monaten, Gesundheitsfragen entfallen.

Wie lange läuft der Vertrag – und ab wann?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, bei Beginn zum 1. Januar, andernfalls bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Abschluss des Vertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins).

Gibt es eine Beitragsstaffel?

Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.

AlterMonatsbeitrag pro Person
0-192,10 €
20-396,80 €
40-6412,70 €
ab 6519,10 €
Welche Leistungen sind enthalten?

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse wird für Brücken, Prothesen und Kronen nochmals in gleicher Höhe erstattet – maximal bis zu 100 % der Gesamtrechnung im Zahnersatzbereich.

Gibt es einen Treuebonus und eine Zahnstaffel?

1. Jahr: bis 250 €

2. Jahr: bis 500 €

3. Jahr: bis 750 €

Ab dem 4. Jahr: keine Begrenzung

Ab dem 7. Jahr: +5 %

Ab dem 10. Jahr: +10 %

Ab dem 13. Jahr: +20 %

Wie läuft die Erstattung ab?

Reichen Sie die vollständige Rechnung zusammen mit dem Genehmigungsschreiben Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder etwaiger Dritter per E-Mail, Fax oder Post ein. Die Erstattung erfolgt an den Versicherungsnehmer (nicht direkt an den Zahnarzt).

Bis zu welcher Höhe der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) können Leistungen anerkannt werden?

Leistungen dürfen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ berechnet werden. Für den Ansatz von Steigerungsfaktoren oberhalb des 2,3-fachen Satzes der GOZ ist eine patientenindividuelle Begründung anzugeben, da ansonsten eine Kürzung auf den 2,3-fachen Satz vorgenommen wird. Abrechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOZ sind auch mit patientenindividueller Begründung nicht versichert.

Welche Ausschlüsse bestehen?

Zahnersatzmaßnahmen, für die vor Abschluss des Versicherungsvertrages bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

Implantate, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie

Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind oder das medizinisch notwendige Maß überschreiten

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sie können den Versicherungsvertrag nach Erfüllung der Mindestvertragsdauer, zum Ende eines jeden Versicherungsjahres schriftlich kündigen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderjahres. Mitversicherte Personen über 18 müssen die Kündigung ebenfalls unterschreiben.

Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen der Tarife vigo select Zahnersatz x2 finden Sie hier.

Häufige Fragen

vigo select Ein-/Zweibettzimmer

Ich muss nächste Woche ins Krankenhaus, kann ich den Vertrag für diese Erkrankung abschließen bzw. gibt es Leistungsausschlüsse?

Nein, das ist leider nicht (mehr) möglich.

Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind (Vergangenheitsklausel). Bedeutung: Krankheiten, die in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bestanden und für die eine stationäre Behandlung in dieser Zeit bereits eine Behandlungsoption darstellte, werden vom Versicherungsschutz nicht erfasst.

Leistungsausschlüsse gelten auch für allgemeine Krankenhausleistungen, Vorsorge-, Kur-, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, alle sonstigen Behandlungsleistungen (z.B. durch Ärzte), solche Krankheiten und Unfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind (einschließlich ihrer Folgen) sowie Krankenhausaufenthalte, die auf Vorsatz beruhen oder medizinisch nicht notwendig sind.

Gibt es eine Wartezeit?

Ja. Sie beträgt 3 Monate. Bei Psychotherapie, Entbindung und Zahnersatz beträgt die Wartezeit 8 Monate. Sie entfällt bei Unfall.

Erhalte ich das Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn ich auf die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer verzichte oder kein solches Zimmer zur Verfügung gestellt wird?

Aus dem versicherten 1-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 45,00 € aus, wenn keine Wahlleistung für eine gesondert berechenbare Unterkunft in Anspruch genommen wird. Können Sie lediglich in einem 2-Bettzimmer untergebracht werden, beträgt das Ersatz-Krankenhaustagegeld 17,50 €.


Im 2-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 27,50 €, wenn keine Wahlleistung für eine gesondert berechenbare Unterkunft in Anspruch genommen wird.

Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung des Ersatz-Krankenhaustagegeldes nur möglich ist, wenn zusätzlich keine Leistung für eine Begleitperson in Anspruch genommen werden.

Ich habe den 2-Bettzimmer-Tarif versichert, war aber im 1-Bettzimmer untergebracht. Wie wird der Versicherungsfall abgewickelt?

In diesem Fall zahlen wir Ihnen die Kosten, die bei einem 2-Bettzimmer in diesem Krankenhaus angefallen wären, aus.
Die Differenzkosten müssten Sie dann selbst tragen.

Mein Kind muss ins Krankenhaus, kann ich mich mit aufnehmen lassen?

Wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls erstattet, wenn das Kind bei uns versichert ist.

Erstatten Sie auch die gesetzlichen Zuzahlungen der stationären Krankenhausbehandlung sowie der Fahrten mit dem Kranken- bzw. Rettungswagen?

Ja, die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von aktuell 10 € für bis zu 28 Tage werden aus dem versicherten Tarif erstattet. Gesetzliche Zuzahlungen für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen werden erstattet, wenn die Fahrten im Zusammenhang mit der vollstationären Krankenhausaufnahme oder Krankenhausentlassung im Inland aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Wie reiche ich meinen Leistungsantrag ein und welche Unterlagen benötigen Sie?

Reichen Sie uns die Rechnung incl. Kopie des Befund- und Behandlungsberichtes per App, E-Mail, Fax oder Post ein.

Ich bin chronisch krank, kann ich den Tarif trotzdem absichern?


Ja. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für Erkrankungen, bei denen bereits eine stationäre Behandlung angedacht wurde oder eine Behandlungsoption darstellte.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Der Vertrag muss mindestens 1 komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres.

Wann und wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. schriftlich kündigen.

Kann ich mich auch im europäischen Ausland behandeln lassen?

Ja, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Es werden die Leistungen erstattet, die auch in Deutschland gezahlt würden.

Kann ich den Beitrag auch per Rechnung überweisen?

Nein. Die Vereinbarung des SEPA-Abbuchungsverfahrens ist zwingend Voraussetzung.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Der Vertrag besteht unverändert weiter. Lediglich beim Wechsel in eine private Krankenvollversicherung würde der Tarif (zum Wechseltermin) beendet werden.

Gibt es eine Beitragsstaffel?

Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.

AlterMonatsbeitrag pro Person EinbettzimmerMonatsbeitrag pro Person Zweibettzimmer
0-195,30 €2,00 €
20-4413,80 €4,40 €
45-5917,80 €5,90 €
60-6930,30 €10,30 €
70-7956,00 €20,10 €
ab 8095,30 €36,50 €

Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen des Tarifs vigo select Ein- und Zweibettzimmer finden Sie hier.

Häufige Fragen

vigo select Ausland

Warum brauche ich eine Auslandreisekrankenversicherung? Ich bin über die AOK doch auch im Ausland versichert.

Das ist richtig. Jedoch werden (und auch nur im europäischen Ausland) lediglich die Kosten erstattet, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Da Ärzte im Ausland aber nach anderen Kostensätzen abrechnen, bleibt mindestens die Rechnungsdifferenz. Für diese Rechnungsdifferenz und auch weiterer Kosten, z.B. wenn ein Rücktransport durchgeführt werden muss, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Führen Sie auf Auslandsreisen Ihre EHIC* mit sich.


* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.

Welche Reisen mit welcher Dauer sind versichert?

Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen (privat und beruflich) bis zu einer einzelnen Reisedauer von 6 Wochen.

Was ist, wenn ich für länger als 6 Wochen verreise?

Dann haben Sie über Ihre Auslandsreisekrankenversicherung leider für die komplette Reise keinen Versicherungsschutz.

Kann ich den Vertrag auch nur für meinen nächsten Urlaub, z.B. für 14 Tage, abschließen?

Der Vertrag ist ein Jahresvertrag und er verlängert sich, wenn er nicht gekündigt wird. In diesem Zeitraum sind alle Reisen von bis zu 6 Wochen einzelner Reisedauer versichert. Für eine einzelne Reise kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden.

Wann muss ich den Vertrag abschließen?

Der Vertrag kann mit dem Antritt der Reise oder vorher abgeschlossen werden. Wird er danach abgeschlossen, gilt für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz.

Ich bin bereits im Ausland. Kann ich den Vertrag noch abschließen?

Das ist leider nicht möglich. Der Vertrag muss mindestens am Tag der Reise vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. In Deutschland und in dem Land, in welchem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, gilt der Versicherungsschutz nicht. Führen Sie auf Auslandsreisen bitte zusätzlich Ihre EHIC* mit sich.

* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.

Sind meine Kinder / ist meine Familie automatisch mitversichert?

Nein. Jedes Familienmitglied, das versichert werden soll, ist jeweils zu versichern. Für jede zu versichernde Person wird ein Beitrag erhoben.

Wann und wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 31.12. kündigen. Dies kann bequem per E-Mail, per Post oder Fax erfolgen.

Gibt es eine Beitragsstaffel?

Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.

AlterFamilie
0 – 64 Jahre11,40 €
ab 65 Jahre33,60 €

Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen des Tarifs vigo select Ausland finden Sie hier.

Häufige Fragen

Auslandsreise.Nachhaltigkeit

Warum brauche ich eine Auslandreisekrankenversicherung? Ich bin über die AOK doch auch im Ausland versichert.

Das ist richtig. Jedoch werden (und auch nur im europäischen Ausland) lediglich die Kosten erstattet, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Da Ärzte im Ausland aber nach anderen Kostensätzen abrechnen, bleibt mindestens die Rechnungsdifferenz. Für diese Rechnungsdifferenz und auch weiterer Kosten, z.B. wenn ein Rücktransport durchgeführt werden muss, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Führen Sie auf Auslandsreisen Ihre EHIC* mit sich.

* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.

Welche Reisen mit welcher Dauer sind versichert?

Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen (privat und beruflich) bis zu einer einzelnen Reisedauer von 8 Wochen.

Was ist, wenn ich plane, länger als 8 Wochen zu verreisen?

Dann hätten Sie über unseren Tarif ARN leider für die komplette Reise keinen Versicherungsschutz. Wir bieten keine solchen Langzeittarife an.

Kann ich den Vertrag auch nur für meinen nächsten Urlaub, z.B. für 14 Tage, abschließen?

Der Vertrag ist ein Jahresvertrag und er verlängert sich, wenn er nicht gekündigt wird. In diesem Zeitraum sind alle Reisen von bis zu 8 Wochen einzelner Reisedauer versichert. Für eine einzelne Reise kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden.

Wann muss ich den Vertrag abschließen?

Der Vertrag kann mit dem Antritt der Reise oder vorher abgeschlossen werden. Wird er danach abgeschlossen, gilt für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz.

Ich bin bereits im Ausland. Kann ich den Vertrag noch abschließen?

Das ist leider nicht möglich. Sie können aber den Tarif noch am Reisetag (z.B. am Flughafen in Deutschland) abschließen.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. In Deutschland und in dem Land, in welchem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, gilt der Versicherungsschutz nicht. Führen Sie auf Auslandsreisen bitte zusätzlich Ihre EHIC* mit sich.

* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.

Sind meine Kinder / ist meine Familie automatisch mitversichert?

ARN.Single: Nein, Kinder/Familie sind nicht automatisch mitversichert. Versichert sind nur die im Versicherungsschein aufgeführten Personen. Stehen Kinder/Partner nicht im Versicherungsschein, sind sie über den Tarif ARN.Single nicht mitversichert.

ARN.Familie: Ja – automatisch im Rahmen der Definition der AVB. Versichert ist der Versicherungsnehmer und zusätzlich (wenn sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben): ein Ehegatte oder Lebenspartner sowie Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter der ältesten zu versichernden Person (also nicht „pro Person“).

Sonderfall: Für am Reiseort frühgeborene Kinder besteht ebenfalls Versicherungsschutz (bis Ende der 36. Schwangerschaftswoche).

Wann und wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 31.12. kündigen. Dies kann bequem per E-Mail, per Post oder Fax erfolgen.

Gibt es eine Beitragsstaffel?

Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe. Die Altersumstufung im Familientarif richtet sich nach der ältesten im Tarif versicherten Person.

AlterEinzelpersonFamilie
bis 54 Jahre21,60 € 46,80 €
55-74 Jahre46,80 €93,60 €
ab 75 Jahre69,60 €133,20 €

Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen des Tarifs vigo Auslands­Reise.Nachhaltigkeit finden Sie hier für Einzel- und Familienversicherung.