Häufige Fragen
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Häufige Fragen
vigo select Zahnvorsorge Basis / Premium
Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.
| Alter | Monatsbeitrag pro Person Zahnvorsorge Basis | Monatsbeitrag pro Person Zahnvorsorge Premium |
| 0-19 | 4,90 € | 18,50 € |
| ab 20 Jahre | 8,90 € | 16,90 € |
Zahnvorsorge Basis
Professionelle Zahnreinigung bis 100 € pro Jahr
Kunststofffüllungen: 50 € pro Zahn/Jahr
Inlays, Onlays, Overlays: bis zu 100 € pro Zahn/Jahr
Zahnvorsorge Premium
100% für Professionelle Zahnreinigungen (PZR)
100% für zahnmedizinische Prophylaxe
Bis 2.000 € für kieferorthopädische Leistungen beim Kind (KFO)
100 % für Kunststofffüllungen, Inlays, Onlays, Overlays
100 % für Wurzel-, Parodontosebehandlungen und Zahnschienen
100 % für angst- und schmerzlindernde Maßnahmen (bei ärztlich bestätigter Angststörung)
Zahnvorsorge Basis
Ja, die Erstattung ist gestaffelt – im 1. Jahr max. 150 €, in den ersten 2 Jahren max. 300 €, in den ersten 3 Jahren max. 500 €. Ab dem 4. Jahr und bei einem Unfall entfällt die Staffel.
Zahnvorsorge Premium
Ja, die Erstattung ist gestaffelt – bis 250 € im 1. Jahr, 500 € im 2. Jahr, 750 € im 3. Jahr. Ab dem 4. Jahr sowie bei Unfall und Prophylaxe entfällt die Staffel.
Reichen Sie die vollständige Rechnung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder etwaiger Dritter per E-Mail, Fax oder Post ein. Die Erstattung erfolgt an den Versicherungsnehmer (nicht direkt an den Zahnarzt).
Leistungen dürfen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ berechnet werden. Für den Ansatz von Steigerungsfaktoren oberhalb des 2,3-fachen Satzes der GOZ ist eine patientenindividuelle Begründung anzugeben, da ansonsten eine Kürzung auf den 2,3-fachen Satz vorgenommen wird. Abrechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOZ sind auch mit patientenindividueller Begründung nicht versichert.
Nein, ein Kostenvoranschlag ist vor einer Behandlung nicht erforderlich.
Sie können den Versicherungsvertrag nach Erfüllung der Mindestvertragsdauer, zum Ende eines jeden Versicherungsjahres schriftlich kündigen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderjahres. Mitversicherte Personen über 18 müssen die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Ja, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag verjähren gemäß §195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nach 3 Jahren.
Die Zahnzusatz-Tarife stehen allen Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Wohnsitz in Deutschland offen oder Personen, die einen entsprechenden Mitgliedsantrag gestellt haben.
Nein, für den Zahnvorsorge Basis und Premium Tarif gibt es keine Wartezeiten und keine Gesundheitsfragen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, bei Beginn zum 1. Januar, andernfalls bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Abschluss des Vertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins).
Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen der Tarife vigo select Zahnvorsorge Basis und vigo select Zahnvorsorge Premium finden Sie hier.
Häufige Fragen
vigo select Zahnersatz x2
Die Zahnzusatz-Tarife stehen allen Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Wohnsitz in Deutschland offen oder Personen, die einen entsprechenden Mitgliedsantrag gestellt haben.
Beim Zahnersatz-Tarif (Zahnersatz x2) gilt eine Wartezeit von 6 Monaten, Gesundheitsfragen entfallen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, bei Beginn zum 1. Januar, andernfalls bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Abschluss des Vertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins).
Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.
| Alter | Monatsbeitrag pro Person |
| 0-19 | 2,10 € |
| 20-39 | 6,80 € |
| 40-64 | 12,70 € |
| ab 65 | 19,10 € |
Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse wird für Brücken, Prothesen und Kronen nochmals in gleicher Höhe erstattet – maximal bis zu 100 % der Gesamtrechnung im Zahnersatzbereich.
1. Jahr: bis 250 €
2. Jahr: bis 500 €
3. Jahr: bis 750 €
Ab dem 4. Jahr: keine Begrenzung
Ab dem 7. Jahr: +5 %
Ab dem 10. Jahr: +10 %
Ab dem 13. Jahr: +20 %
Reichen Sie die vollständige Rechnung zusammen mit dem Genehmigungsschreiben Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder etwaiger Dritter per E-Mail, Fax oder Post ein. Die Erstattung erfolgt an den Versicherungsnehmer (nicht direkt an den Zahnarzt).
Leistungen dürfen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ berechnet werden. Für den Ansatz von Steigerungsfaktoren oberhalb des 2,3-fachen Satzes der GOZ ist eine patientenindividuelle Begründung anzugeben, da ansonsten eine Kürzung auf den 2,3-fachen Satz vorgenommen wird. Abrechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der GOZ sind auch mit patientenindividueller Begründung nicht versichert.
Zahnersatzmaßnahmen, für die vor Abschluss des Versicherungsvertrages bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
Implantate, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie
Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind oder das medizinisch notwendige Maß überschreiten
Sie können den Versicherungsvertrag nach Erfüllung der Mindestvertragsdauer, zum Ende eines jeden Versicherungsjahres schriftlich kündigen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderjahres. Mitversicherte Personen über 18 müssen die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen der Tarife vigo select Zahnersatz x2 finden Sie hier.
Häufige Fragen
vigo select Ein-/Zweibettzimmer
Nein, das ist leider nicht (mehr) möglich.
Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind (Vergangenheitsklausel). Bedeutung: Krankheiten, die in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bestanden und für die eine stationäre Behandlung in dieser Zeit bereits eine Behandlungsoption darstellte, werden vom Versicherungsschutz nicht erfasst.
Leistungsausschlüsse gelten auch für allgemeine Krankenhausleistungen, Vorsorge-, Kur-, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, alle sonstigen Behandlungsleistungen (z.B. durch Ärzte), solche Krankheiten und Unfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind (einschließlich ihrer Folgen) sowie Krankenhausaufenthalte, die auf Vorsatz beruhen oder medizinisch nicht notwendig sind.
Ja. Sie beträgt 3 Monate. Bei Psychotherapie, Entbindung und Zahnersatz beträgt die Wartezeit 8 Monate. Sie entfällt bei Unfall.
Aus dem versicherten 1-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 45,00 € aus, wenn keine Wahlleistung für eine gesondert berechenbare Unterkunft in Anspruch genommen wird. Können Sie lediglich in einem 2-Bettzimmer untergebracht werden, beträgt das Ersatz-Krankenhaustagegeld 17,50 €.
Im 2-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 27,50 €, wenn keine Wahlleistung für eine gesondert berechenbare Unterkunft in Anspruch genommen wird.
Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung des Ersatz-Krankenhaustagegeldes nur möglich ist, wenn zusätzlich keine Leistung für eine Begleitperson in Anspruch genommen werden.
In diesem Fall zahlen wir Ihnen die Kosten, die bei einem 2-Bettzimmer in diesem Krankenhaus angefallen wären, aus.
Die Differenzkosten müssten Sie dann selbst tragen.
Wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls erstattet, wenn das Kind bei uns versichert ist.
Ja, die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von aktuell 10 € für bis zu 28 Tage werden aus dem versicherten Tarif erstattet. Gesetzliche Zuzahlungen für Fahrten mit dem Kranken- und Rettungswagen werden erstattet, wenn die Fahrten im Zusammenhang mit der vollstationären Krankenhausaufnahme oder Krankenhausentlassung im Inland aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Reichen Sie uns die Rechnung incl. Kopie des Befund- und Behandlungsberichtes per App, E-Mail, Fax oder Post ein.
Ja. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für Erkrankungen, bei denen bereits eine stationäre Behandlung angedacht wurde oder eine Behandlungsoption darstellte.
Der Vertrag muss mindestens 1 komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres.
Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. schriftlich kündigen.
Ja, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Es werden die Leistungen erstattet, die auch in Deutschland gezahlt würden.
Nein. Die Vereinbarung des SEPA-Abbuchungsverfahrens ist zwingend Voraussetzung.
Der Vertrag besteht unverändert weiter. Lediglich beim Wechsel in eine private Krankenvollversicherung würde der Tarif (zum Wechseltermin) beendet werden.
Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.
| Alter | Monatsbeitrag pro Person Einbettzimmer | Monatsbeitrag pro Person Zweibettzimmer |
| 0-19 | 5,30 € | 2,00 € |
| 20-44 | 13,80 € | 4,40 € |
| 45-59 | 17,80 € | 5,90 € |
| 60-69 | 30,30 € | 10,30 € |
| 70-79 | 56,00 € | 20,10 € |
| ab 80 | 95,30 € | 36,50 € |
Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen des Tarifs vigo select Ein- und Zweibettzimmer finden Sie hier.
Häufige Fragen
vigo select Ausland
Das ist richtig. Jedoch werden (und auch nur im europäischen Ausland) lediglich die Kosten erstattet, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Da Ärzte im Ausland aber nach anderen Kostensätzen abrechnen, bleibt mindestens die Rechnungsdifferenz. Für diese Rechnungsdifferenz und auch weiterer Kosten, z.B. wenn ein Rücktransport durchgeführt werden muss, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Führen Sie auf Auslandsreisen Ihre EHIC* mit sich.
* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen (privat und beruflich) bis zu einer einzelnen Reisedauer von 6 Wochen.
Dann haben Sie über Ihre Auslandsreisekrankenversicherung leider für die komplette Reise keinen Versicherungsschutz.
Der Vertrag ist ein Jahresvertrag und er verlängert sich, wenn er nicht gekündigt wird. In diesem Zeitraum sind alle Reisen von bis zu 6 Wochen einzelner Reisedauer versichert. Für eine einzelne Reise kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden.
Der Vertrag kann mit dem Antritt der Reise oder vorher abgeschlossen werden. Wird er danach abgeschlossen, gilt für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz.
Das ist leider nicht möglich. Der Vertrag muss mindestens am Tag der Reise vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. In Deutschland und in dem Land, in welchem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, gilt der Versicherungsschutz nicht. Führen Sie auf Auslandsreisen bitte zusätzlich Ihre EHIC* mit sich.
* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.
Nein. Jedes Familienmitglied, das versichert werden soll, ist jeweils zu versichern. Für jede zu versichernde Person wird ein Beitrag erhoben.
Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 31.12. kündigen. Dies kann bequem per E-Mail, per Post oder Fax erfolgen.
Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe.
| Alter | Familie |
| 0 – 64 Jahre | 11,40 € |
| ab 65 Jahre | 33,60 € |
Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen des Tarifs vigo select Ausland finden Sie hier.
Häufige Fragen
Auslandsreise.Nachhaltigkeit
Das ist richtig. Jedoch werden (und auch nur im europäischen Ausland) lediglich die Kosten erstattet, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Da Ärzte im Ausland aber nach anderen Kostensätzen abrechnen, bleibt mindestens die Rechnungsdifferenz. Für diese Rechnungsdifferenz und auch weiterer Kosten, z.B. wenn ein Rücktransport durchgeführt werden muss, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Führen Sie auf Auslandsreisen Ihre EHIC* mit sich.
* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen (privat und beruflich) bis zu einer einzelnen Reisedauer von 8 Wochen.
Dann hätten Sie über unseren Tarif ARN leider für die komplette Reise keinen Versicherungsschutz. Wir bieten keine solchen Langzeittarife an.
Der Vertrag ist ein Jahresvertrag und er verlängert sich, wenn er nicht gekündigt wird. In diesem Zeitraum sind alle Reisen von bis zu 8 Wochen einzelner Reisedauer versichert. Für eine einzelne Reise kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden.
Der Vertrag kann mit dem Antritt der Reise oder vorher abgeschlossen werden. Wird er danach abgeschlossen, gilt für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz.
Das ist leider nicht möglich. Sie können aber den Tarif noch am Reisetag (z.B. am Flughafen in Deutschland) abschließen.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. In Deutschland und in dem Land, in welchem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, gilt der Versicherungsschutz nicht. Führen Sie auf Auslandsreisen bitte zusätzlich Ihre EHIC* mit sich.
* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.
ARN.Single: Nein, Kinder/Familie sind nicht automatisch mitversichert. Versichert sind nur die im Versicherungsschein aufgeführten Personen. Stehen Kinder/Partner nicht im Versicherungsschein, sind sie über den Tarif ARN.Single nicht mitversichert.
ARN.Familie: Ja – automatisch im Rahmen der Definition der AVB. Versichert ist der Versicherungsnehmer und zusätzlich (wenn sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben): ein Ehegatte oder Lebenspartner sowie Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter der ältesten zu versichernden Person (also nicht „pro Person“).
Sonderfall: Für am Reiseort frühgeborene Kinder besteht ebenfalls Versicherungsschutz (bis Ende der 36. Schwangerschaftswoche).
Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 31.12. kündigen. Dies kann bequem per E-Mail, per Post oder Fax erfolgen.
Ja, es gibt eine Beitragsstaffel. Der Monatsbeitrag ändert sich beim Erreichen der nächsten Altersstufe. Die Altersumstufung im Familientarif richtet sich nach der ältesten im Tarif versicherten Person.
| Alter | Einzelperson | Familie |
| bis 54 Jahre | 21,60 € | 46,80 € |
| 55-74 Jahre | 46,80 € | 93,60 € |
| ab 75 Jahre | 69,60 € | 133,20 € |
Detaillierte Informationen zu den Leistungen und Bedingungen des Tarifs vigo AuslandsReise.Nachhaltigkeit finden Sie hier für Einzel- und Familienversicherung.