Fragen und Antworten
vigo select Ausland
Das ist richtig. Jedoch werden (und auch nur im europäischen Ausland) lediglich die Kosten erstattet, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind. Da Ärzte im Ausland aber nach anderen Kostensätzen abrechnen, bleibt mindestens die Rechnungsdifferenz. Für diese Rechnungsdifferenz und auch weiterer Kosten, z.B. wenn ein Rücktransport durchgeführt werden muss, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Führen Sie auf Auslandsreisen Ihre EHIC* mit sich.
* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.
Schauen Sie einfach in unseren kurzen Ratgeber zum Leistungsfall. Ratgeber für den Versicherungsfall im Ausland
Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen (privat und beruflich) bis zu einer einzelnen Reisedauer von 6 Wochen.
Dann haben Sie über Ihre Auslandsreisekrankenversicherung leider für die komplette Reise keinen Versicherungsschutz.
Der Vertrag ist ein Jahresvertrag und er verlängert sich, wenn er nicht gekündigt wird. In diesem Zeitraum sind alle Reisen von bis zu 6 Wochen einzelner Reisedauer versichert. Für eine einzelne Reise kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden.
Der Vertrag kann mit dem Antritt der Reise oder vorher abgeschlossen werden. Wird er danach abgeschlossen, gilt für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz.
Das ist leider nicht möglich. Der Vertrag muss mindestens einen Tag vorReiseantritt abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. In Deutschland und in dem Land, in welchem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, gilt der Versicherungsschutz nicht.
Führen Sie auf Auslandsreisen bitte zusätzlich Ihre EHIC* mit sich.
* European Health Insurance Card. Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte.
Wenn Sie in einem an Deutschland angrenzendem Staat wohnen und bei der AOK Rheinland/Hamburg krankenversichert sind, können Sie den Vertrag ebenfalls abschließen.
Nein. Jedes Familienmitglied, das versichert werden soll, ist jeweils zu versichern. Für jede zu versichernde Person wird ein Beitrag erhoben.
Schauen Sie einfach in unseren kurzen Ratgeber zum Leistungsfall. Ratgeber für den Versicherungsfall im Ausland
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Der Vertrag muss mindestens 1 komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12 bestehen. Wird der Vertrag beispielsweise am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres. Im ersten Versicherungsjahr wird der Beitrag dann nur anteilig berechnet.
Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 31.12. kündigen. Dies kann auch bequem per E-Mail oder Fax erfolgen.
Die der Erteilung des SEPA-Mandats ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
Ja. Ab dem Jahr, in welchem Sie 65 Jahre alt werden, erfolgt eine Umstufung in die höherpreisige Altersgruppe.
Ja. Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ist auch mitversichert. In einem solchen Falle unterstützt Sie unser Assisteur. Bitte rufen Sie zur Abklärung bei unserer 24h-Notrufzentrale (+4921135590018) an.
Versicherungsschutz besteht für im Ausland eintretende Akutereignisse. Regelmäßig stattfindende und vorher feststehende Behandlungen sind nicht mitversichert. Verschlimmert sich jedoch unerwartet eine bestehende Erkrankung im Ausland, besteht dafür Versicherungsschutz.
Nein, eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.
Eine Erstattungsgrenze für allgemeine Krankheitskosten gibt es nicht. Lediglich die Erstattung von Aufwendungen für Überführung und Bestattung sind auf 10.000 €, für Such-, Rettungs- und Bergungskosten auf 5.000 € begrenzt. Aufwendungen für Telefonate mit unserem Notrufservice/Assisteur werden mit bis zu 50 € bezuschusst.
Für den Abschluss des Wahltarifes ist die Versicherung bei der AOK RH zwingende Voraussetzung.
Der Vertrag wird fortgeführt und Sie haben weiterhin Versicherungsschutz.