Fragen und Antworten
Ratgeber für den Versicherungsfall im Ausland
Zeigen Sie bei einem Arzt- oder Krankenhausbesuch im europäischen Ausland Ihre AOK-Versichertenkarte vor. Ein großer Teil der entstehenden Kosten kann bereits darüber beglichen werden.
Sie haben die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Wichtig ist, dass diese zur Heilbehandlung zugelassen sind.
Die Belege müssen den Namen des Rechnungsausstellers sowie den Vor- und Zunamen der behandelten Person tragen. Die Bezeichnung der Krankheit, Behandlungsdaten und vorgenommene Leistungen müssen auf der Rechnung aufgeführt sein. Diese müssen Sie vor Ort begleichen.
Reichen sie uns die Rechnung ein. Am einfachsten per Mail an service@vigo-select.de. Halten Sie hierfür Ihre AOK-Versichertennummer oder Ihre Versicherungsnummer bei der vigo Krankenversicherung bereit.
Wenn uns noch weitere Unterlagen fehlen sollten oder wir Rückfragen haben, melden wir uns (per E-Mail) bei Ihnen. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Rückmeldung von uns.
Was ist, wenn ich vor Ort eine Rechnung nicht begleichen kann
oder die Behandlung komplizierter ist?
Wenn Sie z.B. im Krankenhaus behandelt werden müssen, rufen Sie bitte unsere Notruf-Hotline an. Die Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes klären dann die Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Sie sind rund um die Uhr erreichbar.