Fragen und Antworten
vigo select Ein-/Zweibettzimmer
Nein, das ist leider nicht (mehr) möglich. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Erkrankungen, bei denen eine stationäre Behandlung bereits angedacht wurde.
Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten sind (Vergangenheitsklausel). Bedeutung: Krankheiten, die in den letzten 2 Jahren vor Versicherungsbeginn bestanden und für die eine stationäre Behandlung in dieser Zeit bereits eine Behandlungsoption darstellte, werden vom Versicherungsschutz nicht erfasst.
Für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren besteht keine Leistungspflicht.
Ja. Sie beträgt 3 Monate. Bei Psychotherapie, Entbindung und Zahnersatz beträgt die Wartezeit 8 Monate. Sie entfällt bei Unfall.
Aus dem versicherten 1-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 45,00 € aus. Verzichten Sie auf eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Ihnen wird lediglich ein 2-Bettzimmer zur Verfügung gestellt, beträgt das Ersatzkrankenhaustagegeld 17,50 €.
Im 2-Bettzimmer-Tarif zahlen wir Ihnen ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 27,50 €.
In diesem Fall zahlen wir Ihnen die Kosten, die bei einem 2-Bettzimmer in diesem Krankenhaus angefallen wären, aus.
Die Differenzkosten müssten Sie dann selbst tragen.
Wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson ebenfalls erstattet, wenn das Kind bei uns versichert ist.
Ja, diese gesetzlichen Zuzahlungen werden erstattet.
Reichen Sie uns die Rechnung incl. Kopie der Einweisung per E-Mail, Fax oder Post ein.
Ja. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für Erkrankungen, bei denen bereits eine stationäre Behandlung angedacht wurde oder eine Behandlungsoption darstellte.
Der Vertrag muss mindestens 1 komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.09. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres.
Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31.12. kündigen. Dies kann auch bequem per E-Mail oder Fax erfolgen.
Wenn eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit das 20., 45., 60., 70. oder 80. Lebensjahr vollendet, ist ab Beginn dieses Kalenderjahres der dem jeweiligen Alter entsprechende Beitrag zu zahlen.
Alter | vigo select 2-Bettzimmer | vigo select 1-Bettzimmer |
---|---|---|
0 - 19 Jahre | 3,80 EUR | 11,70 EUR |
20 - 44 Jahre | 7,90 EUR | 19,20 EUR |
45 - 59 Jahre | 12,40 EUR | 28,40 EUR |
60 - 69 Jahre | 21,10 EUR | 38,80 EUR |
70 - 79 Jahre | 39,10 EUR | 68,20 EUR |
ab 80 Jahre | 55,20 EUR | 104,60 EUR |
Altersdefinition: Differenz zwischen dem jeweils aktuellen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr
Ja, bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Es werden die Leistungen erstattet, die auch in Deutschland gezahlt würden.
Nein. Die Vereinbarung des SEPA-Abbuchungsverfahrens ist zwingend Voraussetzung.
Der Vertrag besteht unverändert weiter. Lediglich beim Wechsel in eine private Krankenvollversicherung würde der Tarif (zum Wechseltermin) beendet werden.